Stand: 24.02.2025
- Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Kartenerwerbern und der Musikfestspiele Schwäbischer Frühling e.V. Sie sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte zu den Veranstaltungen der Musikfestspiele Schwäbischer Frühling erkennt der Kartenerwerber die nachstehenden Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
2. Programme und Anfangszeiten
Die aktuellen Konzertprogramme mit den Anfangszeiten werden in den Publikationsorganen der Musikfestspiele Schwäbischer Frühling e.V. bekannt gegeben. Besetzungs- und Programmänderungen aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten, soweit diese zumutbar sind. Besetzungsänderungen behalten wir uns insbesondere vor, wenn ein Künstler ausfällt, weil er erkrankt ist oder die Veranstaltung aus anderen Gründen nicht wahrnehmen kann. In diesem Fall wird dafür Sorge getragen, dass die Besetzung mit einem gleichwertigen oder zumindest annähernd gleichwertigen Künstler hinsichtlich Bekanntheitsgrad und Qualifikation erfolgt. Programmänderungen behalten wir uns insbesondere für den Fall vor, dass ein Programmpunkt nicht durchgeführt werden kann und daher eine Änderung zwingend erforderlich wird. Auch hierbei wird dafür Sorge getragen, dass die Programmänderung nicht zu einer wesentlichen inhaltlichen Abänderung führt.
3. Kartenpreise
Die Kartenpreise werden veranstaltungsbezogen in den Publikationsorganen der Musikfestspiele Schwäbischer Frühling e.V. bekannt gegeben. Vorverkaufs- und Systemgebühren sind im jeweiligen Kartenpreis enthalten. Im Preis enthalten ist ebenfalls die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern sie erhoben wird.
4. Ermäßigungen
Ermäßigungen gibt es in allen Kategorien für Schülerinnen, Schüler und Studierende (50 % Ermäßigung) sowie für Menschen mit Behinderung. Wird ein Rollstuhlplatz benötigt, wird um telefonische Anmeldung bei der Geschäftsstelle der Musikfestspiele unter 07352/9220-27 gebeten.
Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises gewährt. Dieser Ausweis ist auch beim Einlass zusammen mit der Eintrittskarte vorzuzeigen. Pro Ausweis kann nur eine ermäßigte Karte erworben werden. Die Ermäßigungen sind nicht kombinierbar.
5. Kartenverkauf
Eintrittskarten können wie folgt erworben werden:
- Im Webshop unter www.schwaebischer-fruehling.de
- Per schriftlicher Bestellung an: Musikfestspiele Schwäbischer Frühling e.V., Marktplatz 1, 88416 Ochsenhausen
- Per telefonischer Bestellung über die Geschäftsstelle der Musikfestspiele Schwäbischer Frühling e.V. zu folgenden Öffnungszeigen: Montag, 13 bis 15 Uhr sowie Dienstag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr.
- Die Abendkasse öffnet an der Spielstätte sofern nicht anders angegeben jeweils eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn.
6. Zahlungen und Versand
Mit Abschluss der Kartenbestellung erhält der Käufer eine Rechnung per E-Mail. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. An der Abendkasse kann außerdem bar gezahlt werden.
Der Versand bestellter Karten ist kostenlos (Versand der Karten per E-Mail zum Selbstausdruck) oder MobileTicket (Versand der Karten auf das Mobilgerät).
7. Umtausch und Rücknahme von Karten
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rücknahme und Umtausch von Karten. Besetzungsänderungen und Programmänderungen berechtigen nicht zum Umtausch oder zur Rücknahme.
Bei Absage einer Veranstaltung aus wichtigem Grund noch vor Veranstaltungsbeginn wird der Kartenpreis zurückerstattet. Der Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises muss bei der Geschäftsstelle der Musikfestspiele Schwäbischer Frühling e.V. geltend gemacht werden, bei der die Karten erworben wurden. Hierbei ist eine Frist von sechs Wochen einzuhalten, die mit dem Tag der abgesagten Veranstaltung beginnt.
8. Kartenverlust
Für den Verlust von Eintrittskarten wird von den Musikfestspielen Schwäbischer Frühling e.V. grundsätzlich kein Ersatz geleistet.
9. Weitergabe von Eintrittskarten
Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig.
10. Vorzeitiges Beenden der Veranstaltung
Eine Veranstaltung, die bis zu einer angesetzten Pause durchgeführt wird und aus wichtigem Grund, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat, danach nicht fortgesetzt werden kann, wird als eine vollständig durchgeführte Veranstaltung angesehen und berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass bis zur Pause zumindest die Hälfte der Veranstaltungszeit abgelaufen ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Gefährdungen innerhalb der Räumlichkeiten gegeben sind (beispielsweise Feueralarm) oder ein Künstler aus gesundheitlichen Gründen ausfällt.
11. Haftung
Soweit der Veranstalter nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwingend für Personen-, Vermögens- und Sachschäden haftet, ist eine Haftung für derartige Schäden ausgeschlossen. Die Haftung ist beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Auch im Falle von höherer Gewalt und Zufall sowie Mängeln, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haften die Musikfestspiele Schwäbischer Frühling e.V. nicht.
12. Bild- und Tonaufnahmen
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt. Das Erstellen von Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen durch den Besucher ist untersagt.
13. Hausrecht
Mit dem Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen der Musikfestspiele Schwäbischer Frühling e.V. erkennt der Kartenerwerber das Hausrecht der Musikfestspiele Schwäbischer Frühling e.V. sowie die Haus- und Saalordnung als verbindlich an. Dem Personal des Hauses ist auf Verlangen stets die gültige Eintrittskarte vorzuzeigen. Es ist nicht zulässig, einen anderen als auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Das von der Geschäftsführung hierzu bevollmächtigte Personal übt das Hausrecht innerhalb des Veranstaltungsortes aus. Es ist befugt, Besucher, die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen, gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, des Ortes zu verweisen. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen nicht rückerstattet.
14. Datenschutz
Der Besucher stimmt mit dem Kartenkauf der Speicherung seiner personenbezogenen Daten zu. Die Musikfestspiele Schwäbischer Frühling e.V. bearbeiten personenbezogene Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, etc.) werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt, etwa zur persönlichen Betreuung der Gäste der Musikfestspiele Schwäbischer Frühling e.V., zum Versand von Informationsmaterial und zur Unterbreitung von Serviceangeboten in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
15. Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht
Sie besitzen beim Kauf von Eintrittskarten in Übereinstimmung mit § 312g Abs. 2 Satz 9 BGB kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht.
16. Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, wird deren Wirksamkeit im Übrigen hiervon nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder Teilklausel ist durch eine Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nahesten kommt.